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Hattorf am Harz
Ortswehr Hattorf

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen ab 01. November 2012
In niedersächsischen Häusern und Wohnungen müssen ab sofort verpflichtend Rauchmelder angebracht werden.
Der Landtag in Hannover verabschiedete im März 2012 die neue Niedersächsische Bauordnung, die unter anderem diese Regelung vorsieht.
Damit wird als 10. Bundesland auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt mit in Kraft treten der Bauordnung das Gesetz ab 01.11.2012.
Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen müssen mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen. Der Eigentümer der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, der Mieter hingegen muss die Geräte funktionsfähig halten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de oder unter www.rauchmelderpflicht.net